Konsularische Dienste

​Konsularische Dienste - allgemeine Informationen

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    Einreisebestimmungen nach Israel für Inhaber ausländischer Reisepässe und israelische Staatsbürger

     

    Wir empfehlen Ihnen, die Anweisungen für die Einreise ausländischer Passinhaber nach Israel zu lesen, für weitere Informationen zu den Corona-Bestimmungen, klicken Siehier

     

    klickenSie hier​.​






     In
    formationen für Besucher des
    Konsulats

    1.     S

    chalterservice im Konsulat nur nach vorgängiger Terminvereinbarung per email consular2@bern.mfa.gov.il oder per Telefon 0319563500 (12-14h

    )

    Öffnung

    szeiten des Konsulats: Montag – Freitag 9:00 – 12:00 nur nach Terminvereinbaru

    ng

    Das

    Konsulat ist an Schweizer und Israelischen Feiertagen geschlossen. Liste der Feiertage 2021​ hi

    er

    Besuche

    r des Konsulat müssen sich auf Befragung bezüglich ihres Gesundheitszustandes durch die Sicherheitsabteilung e

    instellen.​

    Aus Si

    cherheitsgründen ist es nicht gestattet, elektronische Geräte, einschliesslich Laptops, Tablet-Computer oder Mobiltelefone in das Botschaftsgebäude/Konsulat hineinzu

    nehmen.

     


              2.  Telefonische Ausku

    nft

    0

    Tel. 0

    31 356 35

    00


    3.  Anfragen per emailconsular@bern.mfa.gov.il/consular2@bern.mfa.

    gov.il

     

     

      4.    Anreise

    Ab Bern Bahnhof Tram Nr. 7 (Richtung Ostring) und Nr. 8 (Richtung Saali) Haltestelle Thunplatz

     

      5.    Postadres

    se

    B

    otschaft des Staates Israel

    Konsularabteilung

    Alpenstrasse 32

    3000 Bern 6

      6.    Frankiertes Antwortk

    uvert

    Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schw

    eiz).

       Einsenden von Dokumenten

    Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (Pässe, Ausweise, Dokumente) per Einsch

    reiben!

    Die Haftung für Unterlagen, die per Post an die Vertretung geschickt werden, liegt beim Absender.

    Bitte ergänzen Sie auf Formularen Ihre Telefonnummer und Mailadresse, damit wir bei möglichen Nachfragen schnell und direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen können. 



    *** Personen mit Wohnsitz in Frankreich oder Deutschland müssen Ihre Visa-Anträge oder Anträge für israelische Reisedokumente per Post ausschliesslich an die Konsularabteilung der Botschaft von Israel in Paris oder Berlin zu senden *

    **

     

    7.

        Bankverbindung des Konsulats

    :

    Bank:                     UBS

    AG

    Kontoin

    haber:        Ambassade d'Israel, Consular Servi

    ces

    IBAN:    

                     CH44 0023 5235 3113 6101 Q

    SWIFT/BIC :           UBSWCHZH80A

    Zahlungszw

    eck:     Ihr Name

     

    8.    Gebühren und Bezahlung:

    Bitte

    senden Sie kein Bargeld per Post.

    Die Gebühren für konsularische Dienstleistungen sind vorab per Banküberweisung oder bar/Kreditkarte im Konsulat zu bezahlen.

    Ü

    berweisungen und Zahlungen werden nur in Schweizer Franken akzeptiert. 

     

    Bitte vermeiden Sie Bareinzahlungen am Post

    schalter.


    .    Passfotos

    Im Konsulat gibt es keinen Fotoautomaten. Stellen Sie daher sicher, dass Sie Passfotos dabei haben. Fotoautomaten befinden sich im Bahnh

    of Bern.

     

    10.  List

    e von Übersetzern

    Falls es notwendig ist, Dokumente aus der Landessprache ins Hebräische oder umgekehrt übersetzen zu lassen, hier ist eine Liste der Uebers

    etzer.

     

    Dies

    e Liste gilt nicht als Empfehlung. Die Nutzung der Dienstleistungen der verschiedenen Übersetzer obliegt der Verantwortung desjenigen, der sich an sie

    wendet.

     

    11.Liste von Anwälten, die hebräisch sprechen

    F

    alls Sie einen Anwalt suchen mit Hebräisch-Sprachk

    enntnissen,

    Diese Liste gilt nicht als Empfehlung. Für eine erfolgreiche Rechtsberatung wird keinerlei Gewährleistung übernommen, weder von der Botschaft des Staates Israel noch vom israelischen Aussenministerium oder dem Staat Israel. Die Nutzung der Dienstleistungen der verschiedenen Anwälte obliegt der Verantwortung desjenigen, der sich an sie wen

    det.

     

    g 

    D

    as zu beglaubigende Dokument muss in Hebräisch oder Englisch sein. Der Unterzeichnende muss das zu beglaubigende Dokument im Inhalt Wort für Wort versteh

    en.

     

     

    Gese

    tzliche Bestimmun

    gen

    Grundlegende gesetzliche Bestimmungen des Staates Israel, auf denen die konsularische Tätigkeit im Ausland beruht
    Rückkehrgesetz von 1950 – über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Gesetz über die Einreise nach Israel von 1952 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Staatsbürgerschaftsgesetz von 1952 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Passgesetz von 1952 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Namensgesetz von 1956 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Einwohnermeldegesetz von 1965 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Notariatsgesetz von 1976 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Gesetz über den Sicherheitsdienst (Verbundene Fassung) von 1986 und die Berechtigung, es im Ausland anzuwenden - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
     

    Gesetz über das Strafregister und das Rückkehrerstatut von 1981 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.

    Man kann sich über die verschiedenen Gesetz auf der Website des Innenministeriums informieren unter: http://www.moia.gov.il (Bei der Suche ist das Wort „Gesetze“ einzugeben).

     

     http://www.btl.gov.il/laws/btlLaws.aspx?lawid=7997
    F
    ür das Gesetz über das Strafregister und das Rückkehrerstatut von 1981 ist der folgende Link einzugeben: http://www.justice.gov.il/NR/rdonlyres/9640D707-9805-49C2-A90E-529E54BF849D/0/hokmirsham.doc​​​​​​​​​​​​​​​

     
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